Das Notfallsanitätergesetz regelt als Bundesgesetz die Ausbildung der Notfallsanitäter/innen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können Sie insbesondere die Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die Ausbildung in Lehrrettungswachen und Krankenhäusern ersehen.

Zuständig für die Umsetzung sind die Länder, in Bayern ist das Staatsministerium des Innern und für Integration federführend.

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Berater des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat den Lehrplan für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäter erstellt. Sie finden ihn über folgenden Link.

 

Gültige Dokumente der ÄLRD Bayern zum Download:

 

Sonstige Informationen zur ÄLRD-Delegation:

 

Schlagwörter

tag cloud

im Auftrag

http://www.stmi.bayern.de/

Kooperationspartner

betreuendes wissenschaftliches Institut

betreuendes institut