Aufgabe und Mitgliedschaft im RDA sind in Art. 10 BayRDG gesetzlich geregelt. Danach wird der RDA bei der obersten Rettungsdienstbehörde gebildet und hat die Aufgabe, fachliche Empfehlungen und ein landesweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst zu erarbeiten. Mitglieder des RDA sind (Anzahl der Vertreter in Klammern):

  • oberste Rettungsdienstbehörde (1),
  • Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst (1),
  • Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst (8)
  • Vertreter
    • der Sozialversicherungsträger (2),
    • der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (1),
    • der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1),
    • der Durchführenden des Rettungsdienstes (5),
    • der Betreiber der Integrierten Leitstellen (2) und
    • der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (1)

Zum Vorsitzenden des RDA hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), Herrn Dr. Stephan Nickl, Ärztlicher Bezirksbeauftragter Niederbayern, bestellt.

Fragen, Wünsche, Anregungen und Kritik zur Arbeit des RDA sind jederzeit willkommen. Bitte richten Sie diese innerhalb ihrer Organisation über Ihre Vorgesetzen an die jeweiligen Vertreter im RDA.

 

Die Arbeitsgruppen des Rettungsdienstausschuss Bayern (RDA) sind wie folgt gegliedert:

Themenfelder Inhalte AGs Diagramm

 

Jede Arbeitsgruppe wird von einem Ärztlichen Bezirksbeauftragten geleitet. Außerdem wirken in den Arbeitsgruppen weitere ÄLRD und Angehörige der im RDA vertretenen Organisationen und Institutionen mit. Sollten Sie Fragen oder Themenwünsche haben oder in einer der Arbeitsgruppen mitarbeiten wollen, so wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzten, die innerhalb ihrer jeweiligen Institutionen und Organisationen auf dem Dienstweg den RDA erreichen können.

Vorsitzender des Rettungsdienstausschusses Bayern

nickl Herr Dr. Stephan Nickl
E-Mail: stephan.nickl(at)aelrd-bayern.de

Schlagwörter

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im Auftrag

http://www.stmi.bayern.de/

Kooperationspartner

betreuendes wissenschaftliches Institut

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